(Verlautbarung*
der Deutschen Bischofskonferenz) * Im Wortlaut
übernommen. Farbliche Gliederung angepasst.)
Kirchliche Bußpraxis, Weisungen zur Bußpraxis
Kirchliche Bußpraxis
Durch
Glaube und Taufe sind wir Christen mit Gott versöhnt und
in die Lebensgemeinschaft mit Christus und seiner Kirche
aufgenommen. Was wir in der Taufe als Gabe empfangen haben,
das ist zugleich unsere Aufgabe: Immer mehr sollen wir die
Lebensgemeinschaft mit Jesus Christus verwirklichen. Trotzdem
vernachlässigen wir immer wieder unsere Berufung oder werden
ihr durch unsere Schuld untreu. Durch die Schwäche und Sünde
der einzelnen Christen bleibt auch die Kirche als Gemeinschaft
hinter dem Auftrag des Herrn zurück. Uns allen gilt daher
der Ruf Jesu: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist
nahe. Kehrt um und glaubt an das Evangelium". So müssen
Buße, Umkehr und Erneuerung, die der Herr uns zu schenken
bereit ist, eine Grundhaltung des Christen sowie der ganzen
Kirche sein.
I.
Bußzeiten
Von
Anfang an haben die Christen feste Zeiten der Besinnung
und der Buße gehalten und dabei erfahren, wie wichtig und
hilfreich es für uns Menschen ist, Wege der Umkehr in bestimmten
Zeiten immer wieder als Gemeinschaft der Glaubenden einzuüben.
1. Die Österliche Bußzeit
Alljährlich
bereitet sich die Kirche in einer vierzigtägigen Bußzeit
auf die österliche Feier des Todes und der Auferstehung
des Herrn vor. In dieser Zeit suchen wir Christen, uns und
unseren Lebensstil so zu ändern, dass durch Besinnung und
Gebet, heilsamen Verzicht und neue Sorge füreinander, Christus
wieder mehr Raum in unserem Leben gewinnt. Als einzelne
und als Gemeinschaft machen wir uns bereit, in der Osternacht
das Taufversprechen bewusst und entschieden zu erneuern
und in dankbarer Freude mit Christus das Ostermahl zu halten.
Der Aschermittwoch und der Karfreitag
Am
Aschermittwoch beginnt die Kirche mit einem gemeinsamen
Fasttag ihren gemeinsamen österlichen Weg. Nach Möglichkeit
nehmen die Gläubigen am Aschermittwochsgottesdienst teil
und lassen sich als äußeres Zeichen der Bußgesinnung die
Asche auflegen. Am Karfreitag feiert die Kirche ihren leidenden
und gekreuzigten Herrn. Verbunden mit dem Herrn begeht sie
diesen Tag als Tag der Buße und des strengen Fastens. In
der Feier vom Leiden und Sterben Christi gedenkt sie des
seligmachenden Todes ihres Erlösers. Die Kirche empfiehlt,
das Fasten des Karfreitags auf den Karsamstag auszudehnen.
Drei Grundvollzüge
in der Österlichen Bußzeit
Gebet: Wir
handeln im Geiste Jesu und entsprechen dem Wunsch der Kirche,
wenn wir in der Fastenzeit neu auf Gottes Zuwendung zu uns
antworten und uns besonders darum bemühen, unser persönliches
Beten und das Beten mit den anderen zu erneuern, zum Beispiel
das Morgen- und Abendgebet, das Tischgebet, den "Engel
des Herrn".
Gemeinschaft
mit Gott sollten wir in dieser Zeit auch suchen durch Lesen
der Heiligen Schrift, Besuch der Fastenpredigt, Teilnahme
an Besinnungstagen, Exerzitien, Zeiten der Stille, Kreuzweg-
oder Rosenkranzandachten. Vornehmlich erneuern und vertiefen
der Empfang des Bußsakramentes und die Mitfeier der Eucharistie
auch an Werktagen unsere Gemeinschaft mit Gott.
Fasten und Verzicht: Es
ist eine Erfahrung aller geistlichen Tradition, dass das
leibliche Fasten ein unerlässlicher Bestandteil jeder intensiveren
Besinnungszeit ist, das gilt insbesondere, wenn diese Besinnungszeit
von einer Gemeinschaft gehalten wird. Deshalb bleibt das
Fasten an allen Werktagen der österlichen Bußzeit angeraten.
Wer nicht im strengen Sinn fasten kann, sollte sich wenigstens
im Essen, Trinken und Rauchen, im unkontrollierten Gebrauch
der Medien einschränken und auf Parties, Tanzveranstaltungen
und ähnliche Vergnügungen verzichten. Durch das leibliche
Fasten und alle Formen des Verzichtes gewinnen wir neue
Freiheit gegenüber den eigenen Wünschen und Bedürfnissen
und damit Freiheit für Gott und für den Menschen neben uns.
Wir üben damit zugleich als einzelne und als weltweite Glaubensgemeinschaft
jedes Jahr neu die Haltung jenes Konsumverzichtes ein, ohne
den die Menschheit ihre Zukunft nicht bestehen wird.
Almosen und Werke der
Nächstenliebe: Seit
alters haben die Christen es als einen besonderen Sinn des
Fastens angesehen, mit den Armen zu teilen. Mehr noch als
sonst im Jahr sollen wir Christen uns in der Fastenzeit
sorgen um Menschen in leiblicher und seelischer Not, um
Alte, Kranke und Behinderte, um mutlose, ratlose und verzweifelte
Menschen, in denen uns Christus begegnet Von daher hat das
am Ende der Fastenzeit erbetene Fastenopfer seinen Sinn.
Besonders
wichtig ist unser Dienst an der Versöhnung in einer Zeit,
die von vielen schmerzlichen Spaltungen heimgesucht wird.
Lehrt doch der Herr selbst, dass vor dem Opfer die Versöhnung
unter den Schwestern und Brüdern erfolgen muss. Diese ist
eng mit der Bekehrung des Herzens verbunden. Sie ist der
notwendige Weg zu einer Verständigung unter den Menschen.
Der Auftrag zur Versöhnung gilt für uns jederzeit, aber
in der österlichen Bußzeit sind wir aufgerufen, uns dieses
Anliegen besonders zu eigen zu machen.
2. Die Freitage des
Jahres
Umkehr
und Erneuerung unseres Lebens sind uns das ganze Jahr über
aufgetragen. Sie müssen unseren Alltag prägen in Ehe und
Familie, in Arbeit und Freizeit, in Gesundheit und Krankheit.
Daran erinnert das ganze Jahr hindurch der Bußcharakter
des Freitags. Das Freitagsopfer - als Enthaltung von Fleischspeisen
oder als Verzicht in anderen Formen - kennzeichnet allwöchentlich
für uns Katholiken den Tag, an dem unser Erlöser gestorben
ist, und bereitet uns vor auf den Sonntag, den die Kirche
seit den ältesten Zeiten als den Tag der Auferstehung heiliggehalten
hat.
II.
Bußgottesdienst und Bußsakrament
Es
gehört zu unseren bedrückenden Lebenserfahrungen, dass unter
Menschen die Bitte um Vergebung ohne Antwort bleiben kann.
Jesus Christus hat uns die grenzenlose Vergebungsbereitschaft
Gottes verkündet und der Kirche den Dienst der Versöhnung
aufgetragen. Diese Versöhnung verkündet und feiert die Kirche
auf vielfältige Weise in gottesdienstlichen Formen.
Bußgottesdienst In
der Feier von Bußgottesdiensten wird besonders deutlich
erfahrbar, dass die Kirche auch eine Kirche der Sünder und
zugleich Ort und Zeichen der Versöhnung ist. Wir stehen
mit unserer Schuld nicht allein vor Gott. Wir wissen uns
als Glieder einer Gemeinschaft von Gläubigen, die oft hinter
dem Auftrag Christi zurückbleibt. Bußgottesdienste bieten
besondere Möglichkeiten der Bußverkündigung, der gemeinsamen
und gründlichen Gewissenserforschung und der Neuorientierung
einzelner, von Gruppen und der ganzen Gemeinde. Im Bußgottesdienst
rufen wir gemeinsam das Erbarmen Gottes herab und erbitten
im Namen Christi Versöhnung mit Gott und untereinander.
Es erfolgt jedoch keine sakramentale Lossprechung. Daher
dürfen Bußgottesdienste nicht mit der Feier des Bußsakramentes
verwechselt werden. Dennoch sind sie sehr nützlich zur Bekehrung
und zur Reinigung des Herzens. Bei wahrer Umkehr und Reue
aus Liebe zu Gott werden Sünden vergeben. Es bleibt jedoch
die Pflicht, die schweren Sünden im Bußsakrament zu bekennen.
Bußsakrament
Unter
den gottesdienstlichen Formen der Buße nimmt das Bußsakrament
eine herausragende Stellung ein. Der Herr hat es als Geschenk
seiner Güte und ''Menschenliebe" zur Vergebung der
Sünden, die nach der Taufe begangen wurden, gestiftet und
der Kirche anvertraut. Das persönliche Bekenntnis, das dem
Charakter von Schuld und Sünde als einem zuliefst personalen
Geschehen entspricht, ist Begegnung des Sünders mit dem
verzeihenden Gott. Es ist die Geste des verlorenen Sohnes,
der zum Vater zurückkehrt und von ihm mit dem Friedenskuss
empfangen wird. Das konkrete Bekennen unserer Schuld fordert
eine gute Gewissenserforschung, denn es ist wichtig für
unser Wachstum im Glauben, unsere Grundeinstellung und ethischen
Maßstäbe in überschaubaren Zeitabständen zu überprüfen,
tiefer liegende Fehlhaltungen zu entdecken und uns immer
wieder neu der Liebe Gottes zu öffnen. So hilft das individuelle
Bekenntnis, uns entschiedener vom Bösen abzuwenden und
es eröffnet die Möglichkeit geistlicher Führung. Der Priester
als Verwalter des Bußsakramentes bandelt „in der Person
Christi". So versichert uns der Glaube, dass der reuige
Sünder bei der Lossprechung der Macht und dem Erbarmen Gottes
begegnet und Verzeihung seiner Sünden erhält. Zugleich hat
dieses Sakrament eine soziale Dimension. In ihm steht die
ganze Kirche dein Büßer bei und nimmt ihn wieder in ihre
Gemeinschaft auf und das umso mehr, als die ganze Kirche
durch seine Sünde verletzt und verwundet worden ist.
Der
häufige Empfang des Bußsakramentes stärkt das Bewusstsein,
dass auch die täglichen Sünden Gott beleidigen und die Kirche,
den Leib Christi, verwunden Vor allem aber ist hervorzuheben,
dass die Gnade, die dieser sakramentalen Feier eigen ist
eine große Heilkraft besitzt und die Wurzeln der Sünde auszureißen
hilft. Besondere Anlässe für den Empfang des Bußsakramentes
sind z.B.:
Die Hochfeste des Kirchenjahres, insbesondere das Osterfest,
besondere liturgische Feiern (z.B. Taufe, Erstkommunion,
Firmung, Trauung, Todesfall in der Familie).
Weisungen zur Bußpraxis
1. Aschermittwoch und Karfreitag
Der
Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und
Abstinenztage. Der katholische Christ beschränkt sich an
diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichtet
auf Fleischspeisen (Abstinenz). Die Verpflichtung zum Fasten
betrifft Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum
Beginn des 60. Lebensjahres Das Abstinenzgebot verpflichtet
jeden Katholiken vorn vollendeten 14. Lebensjahr bis zum
Lebensende. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit, auf Reisen,
am fremden Tisch oder durch schwere körperliche Arbeit am
Fasten und an der Abstinenz gehindert ist. Neben der einmaligen
Sättigung ist am Fasttag zu den beiden anderen Tischzeiten
eine kleine Stärkung erlaubt.
2. Fastenopfer
Jeder Christ
soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage jährlich, womöglich
am Ende der österlichen Bußzeit, ein für ihn spürbares Geldopfer
für die Hungernden und Notleidenden geben.
3. Die Freitage des Jahres
Alle Freitage
des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des
Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer
verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die
ein Hochfest fallt. Zum Freitagsopfer ist jeder Katholik
vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende verpflichtet.
Das Freitagsopfer kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht
auf Fleischspeisen, der nach wie vor sinnvoll und angemessen
ist, spürbare Einschränkung im Konsum, besonders bei Genussmitteln,
Dienste und Hilfeleistungen für den Nächsten. Das durch
das Freitagsopfer Ersparte sollte mit Menschen in Not brüderlich
geteilt werden. Auch eine andere spürbare Einschränkung
im Konsumverhalten ist denkbar. Das Zeugnis eines gemeinsamen
Freitagsopfers hat zudem seinen besonderen Wert. Dem Sinn
des Freitagsopfers entsprechen auch: Gebet und andere Frömmigkeitsübungen,
eine wirkliche Einschränkung und der Dienst am Nächsten.
4. Bußgottesdienst
Bußgottesdienste
sollen im Leben jeder Gemeinde einen festen Platz haben.
Im Advent und in der österlichen Bußzeit sollen sie der
entfernteren Vorbereitung auf die kommenden Hochfeste dienen.
Bußgottesdienste haben so einen eigenständigen Charakter.
Sie sind aber kein Ersatz für das Bußsakrament.
5. Bußsakrament
Das Bußsakrament
ist das vom Herrn gestiftete Sakrament der Versöhnung. Bei
allen schweren Sünden ist sein Empfang unerlässlich. Unter
schwerer Sünde versteht die Kirche, dass sich der Christ
in wichtiger Sache bewusst und frei gegen Gottes Willen
und Ordnung entscheidet, wie sie in der Kirche verkündet
werden; denn durch solches Tun wendet er sich von Gott und
der Gemeinschaft der Kirche ab.
Wer
sich in schwerer Sünde von Gott abgewandt hat, muss umkehren
und sich durch den Empfang des Bußsakramentes versöhnen
lassen, ehe er zum Tisch des Herrn hinzutritt. - Auch denen,
die sich keiner schweren Sünde bewusst sind, empfiehlt die
Kirche, in Zeitabständen, in denen das eigene Leben noch
überschaubar ist, das Bußsakrament zu empfangen.
Weisungen zur Sonntagsfeier und Osterkommunion
Ein katholischer
Christ ist verpflichtet, an jedem Sonntag und gebotenen
Feiertag die hl. Messe mitzufeiern. An Sonn- und Feiertagen
ohne schwerwiegenden Grund die Eucharistiefeier zu versäumen,
ist eine ernsthafte Verfehlung vor Gott und der Kirche.
An
Ostern feiert die Kirche in der Freude des neuen Lebens
gemeinsam das große Fest der Erlösung: Tod und Auferstehung
des Herrn. Darum soll jeder Christ wenigstens einmal im
Jahr, und zwar in der österlichen Zeit (Aschermittwoch bis
Pfingstsonntag) in voller Weise an der Eucharistiefeier
teilnehmen, indem er auch zum Tisch des Herrn geht.
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