(Verlautbarung*
der Deutschen Bischofskonferenz) * Im Wortlaut
übernommen. Farbliche Gliederung angepasst.)
Kirchliche Bußpraxis, Weisungen zur Bußpraxis
Kirchliche Bußpraxis
Durch
Glaube und Taufe sind wir Christen mit Gott versöhnt und in
die Lebensgemeinschaft mit Christus und seiner Kirche aufgenommen.
Was wir in der Taufe als Gabe empfangen haben, das ist zugleich
unsere Aufgabe: Immer mehr sollen wir die Lebensgemeinschaft
mit Jesus Christus verwirklichen. Trotzdem vernachlässigen
wir immer wieder unsere Berufung oder werden ihr durch unsere
Schuld untreu. Durch die Schwäche und Sünde der einzelnen
Christen bleibt auch die Kirche als Gemeinschaft hinter dem
Auftrag des Herrn zurück. Uns allen gilt daher der Ruf Jesu:
„Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um
und glaubt an das Evangelium". So müssen Buße, Umkehr
und Erneuerung, die der Herr uns zu schenken bereit ist, eine
Grundhaltung des Christen sowie der ganzen Kirche sein.
I.
Bußzeiten
Von
Anfang an haben die Christen feste Zeiten der Besinnung und
der Buße gehalten und dabei erfahren, wie wichtig und hilfreich
es für uns Menschen ist, Wege der Umkehr in bestimmten Zeiten
immer wieder als Gemeinschaft der Glaubenden einzuüben.
1. Die Österliche Bußzeit
Alljährlich
bereitet sich die Kirche in einer vierzigtägigen Bußzeit auf
die österliche Feier des Todes und der Auferstehung des Herrn
vor. In dieser Zeit suchen wir Christen, uns und unseren Lebensstil
so zu ändern, dass durch Besinnung und Gebet, heilsamen Verzicht
und neue Sorge füreinander, Christus wieder mehr Raum in unserem
Leben gewinnt. Als einzelne und als Gemeinschaft machen wir
uns bereit, in der Osternacht das Taufversprechen bewusst
und entschieden zu erneuern und in dankbarer Freude mit Christus
das Ostermahl zu halten.
Der Aschermittwoch und der Karfreitag
Am
Aschermittwoch beginnt die Kirche mit einem gemeinsamen Fasttag
ihren gemeinsamen österlichen Weg. Nach Möglichkeit nehmen
die Gläubigen am Aschermittwochsgottesdienst teil und lassen
sich als äußeres Zeichen der Bußgesinnung die Asche auflegen.
Am Karfreitag feiert die Kirche ihren leidenden und gekreuzigten
Herrn. Verbunden mit dem Herrn begeht sie diesen Tag als Tag
der Buße und des strengen Fastens. In der Feier vom Leiden
und Sterben Christi gedenkt sie des seligmachenden Todes ihres
Erlösers. Die Kirche empfiehlt, das Fasten des Karfreitags
auf den Karsamstag auszudehnen.
Drei Grundvollzüge
in der Österlichen Bußzeit
Gebet: Wir
handeln im Geiste Jesu und entsprechen dem Wunsch der Kirche,
wenn wir in der Fastenzeit neu auf Gottes Zuwendung zu uns
antworten und uns besonders darum bemühen, unser persönliches
Beten und das Beten mit den anderen zu erneuern, zum Beispiel
das Morgen- und Abendgebet, das Tischgebet, den "Engel
des Herrn".
Gemeinschaft
mit Gott sollten wir in dieser Zeit auch suchen durch Lesen
der Heiligen Schrift, Besuch der Fastenpredigt, Teilnahme
an Besinnungstagen, Exerzitien, Zeiten der Stille, Kreuzweg-
oder Rosenkranzandachten. Vornehmlich erneuern und vertiefen
der Empfang des Bußsakramentes und die Mitfeier der Eucharistie
auch an Werktagen unsere Gemeinschaft mit Gott.
Fasten und Verzicht: Es
ist eine Erfahrung aller geistlichen Tradition, dass das leibliche
Fasten ein unerlässlicher Bestandteil jeder intensiveren Besinnungszeit
ist, das gilt insbesondere, wenn diese Besinnungszeit von
einer Gemeinschaft gehalten wird. Deshalb bleibt das Fasten
an allen Werktagen der österlichen Bußzeit angeraten. Wer
nicht im strengen Sinn fasten kann, sollte sich wenigstens
im Essen, Trinken und Rauchen, im unkontrollierten Gebrauch
der Medien einschränken und auf Parties, Tanzveranstaltungen
und ähnliche Vergnügungen verzichten. Durch das leibliche
Fasten und alle Formen des Verzichtes gewinnen wir neue Freiheit
gegenüber den eigenen Wünschen und Bedürfnissen und damit
Freiheit für Gott und für den Menschen neben uns. Wir üben
damit zugleich als einzelne und als weltweite Glaubensgemeinschaft
jedes Jahr neu die Haltung jenes Konsumverzichtes ein, ohne
den die Menschheit ihre Zukunft nicht bestehen wird.
Almosen und Werke der
Nächstenliebe: Seit
alters haben die Christen es als einen besonderen Sinn des
Fastens angesehen, mit den Armen zu teilen. Mehr noch als
sonst im Jahr sollen wir Christen uns in der Fastenzeit sorgen
um Menschen in leiblicher und seelischer Not, um Alte, Kranke
und Behinderte, um mutlose, ratlose und verzweifelte Menschen,
in denen uns Christus begegnet Von daher hat das am Ende der
Fastenzeit erbetene Fastenopfer seinen Sinn.
Besonders
wichtig ist unser Dienst an der Versöhnung in einer Zeit,
die von vielen schmerzlichen Spaltungen heimgesucht wird.
Lehrt doch der Herr selbst, dass vor dem Opfer die Versöhnung
unter den Schwestern und Brüdern erfolgen muss. Diese ist
eng mit der Bekehrung des Herzens verbunden. Sie ist der notwendige
Weg zu einer Verständigung unter den Menschen. Der Auftrag
zur Versöhnung gilt für uns jederzeit, aber in der österlichen
Bußzeit sind wir aufgerufen, uns dieses Anliegen besonders
zu eigen zu machen.
2. Die Freitage des
Jahres
Umkehr
und Erneuerung unseres Lebens sind uns das ganze Jahr über
aufgetragen. Sie müssen unseren Alltag prägen in Ehe und Familie,
in Arbeit und Freizeit, in Gesundheit und Krankheit. Daran
erinnert das ganze Jahr hindurch der Bußcharakter des Freitags.
Das Freitagsopfer - als Enthaltung von Fleischspeisen oder
als Verzicht in anderen Formen - kennzeichnet allwöchentlich
für uns Katholiken den Tag, an dem unser Erlöser gestorben
ist, und bereitet uns vor auf den Sonntag, den die Kirche
seit den ältesten Zeiten als den Tag der Auferstehung heiliggehalten
hat.
II.
Bußgottesdienst und Bußsakrament
Es
gehört zu unseren bedrückenden Lebenserfahrungen, dass unter
Menschen die Bitte um Vergebung ohne Antwort bleiben kann.
Jesus Christus hat uns die grenzenlose Vergebungsbereitschaft
Gottes verkündet und der Kirche den Dienst der Versöhnung
aufgetragen. Diese Versöhnung verkündet und feiert die Kirche
auf vielfältige Weise in gottesdienstlichen Formen.
Bußgottesdienst In
der Feier von Bußgottesdiensten wird besonders deutlich erfahrbar,
dass die Kirche auch eine Kirche der Sünder und zugleich Ort
und Zeichen der Versöhnung ist. Wir stehen mit unserer Schuld
nicht allein vor Gott. Wir wissen uns als Glieder einer Gemeinschaft
von Gläubigen, die oft hinter dem Auftrag Christi zurückbleibt.
Bußgottesdienste bieten besondere Möglichkeiten der Bußverkündigung,
der gemeinsamen und gründlichen Gewissenserforschung und der
Neuorientierung einzelner, von Gruppen und der ganzen Gemeinde.
Im Bußgottesdienst rufen wir gemeinsam das Erbarmen Gottes
herab und erbitten im Namen Christi Versöhnung mit Gott und
untereinander. Es erfolgt jedoch keine sakramentale Lossprechung.
Daher dürfen Bußgottesdienste nicht mit der Feier des Bußsakramentes
verwechselt werden. Dennoch sind sie sehr nützlich zur Bekehrung
und zur Reinigung des Herzens. Bei wahrer Umkehr und Reue
aus Liebe zu Gott werden Sünden vergeben. Es bleibt jedoch
die Pflicht, die schweren Sünden im Bußsakrament zu bekennen.
Bußsakrament
Unter
den gottesdienstlichen Formen der Buße nimmt das Bußsakrament
eine herausragende Stellung ein. Der Herr hat es als Geschenk
seiner Güte und ''Menschenliebe" zur Vergebung der Sünden,
die nach der Taufe begangen wurden, gestiftet und der Kirche
anvertraut. Das persönliche Bekenntnis, das dem Charakter
von Schuld und Sünde als einem zuliefst personalen Geschehen
entspricht, ist Begegnung des Sünders mit dem verzeihenden
Gott. Es ist die Geste des verlorenen Sohnes, der zum Vater
zurückkehrt und von ihm mit dem Friedenskuss empfangen wird.
Das konkrete Bekennen unserer Schuld fordert eine gute Gewissenserforschung,
denn es ist wichtig für unser Wachstum im Glauben, unsere
Grundeinstellung und ethischen Maßstäbe in überschaubaren
Zeitabständen zu überprüfen, tiefer liegende Fehlhaltungen
zu entdecken und uns immer wieder neu der Liebe Gottes zu
öffnen. So hilft das individuelle Bekenntnis, uns entschiedener
vom Bösen abzuwenden und es eröffnet die Möglichkeit geistlicher
Führung. Der Priester als Verwalter des Bußsakramentes bandelt
„in der Person Christi". So versichert uns der Glaube,
dass der reuige Sünder bei der Lossprechung der Macht und
dem Erbarmen Gottes begegnet und Verzeihung seiner Sünden
erhält. Zugleich hat dieses Sakrament eine soziale Dimension.
In ihm steht die ganze Kirche dein Büßer bei und nimmt ihn
wieder in ihre Gemeinschaft auf und das umso mehr, als die
ganze Kirche durch seine Sünde verletzt und verwundet worden
ist.
Der
häufige Empfang des Bußsakramentes stärkt das Bewusstsein,
dass auch die täglichen Sünden Gott beleidigen und die Kirche,
den Leib Christi, verwunden Vor allem aber ist hervorzuheben,
dass die Gnade, die dieser sakramentalen Feier eigen ist eine
große Heilkraft besitzt und die Wurzeln der Sünde auszureißen
hilft. Besondere Anlässe für den Empfang des Bußsakramentes
sind z.B.:
Die Hochfeste des Kirchenjahres, insbesondere das Osterfest,
besondere liturgische Feiern (z.B. Taufe, Erstkommunion, Firmung,
Trauung, Todesfall in der Familie).
Weisungen zur Bußpraxis
1. Aschermittwoch und Karfreitag
Der
Aschermittwoch und der Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage.
Der katholische Christ beschränkt sich an diesen Tagen auf
eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichtet auf Fleischspeisen
(Abstinenz). Die Verpflichtung zum Fasten betrifft Erwachsene
vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres
Das Abstinenzgebot verpflichtet jeden Katholiken vorn vollendeten
14. Lebensjahr bis zum Lebensende. Entschuldigt ist, wer durch
Krankheit, auf Reisen, am fremden Tisch oder durch schwere
körperliche Arbeit am Fasten und an der Abstinenz gehindert
ist. Neben der einmaligen Sättigung ist am Fasttag zu den
beiden anderen Tischzeiten eine kleine Stärkung erlaubt.
2. Fastenopfer
Jeder Christ
soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage jährlich, womöglich
am Ende der österlichen Bußzeit, ein für ihn spürbares Geldopfer
für die Hungernden und Notleidenden geben.
3. Die Freitage des Jahres
Alle Freitage
des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des
Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer
verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein
Hochfest fallt. Zum Freitagsopfer ist jeder Katholik vom vollendeten
14. Lebensjahr bis zum Lebensende verpflichtet. Das Freitagsopfer
kann verschiedene Formen annehmen: Verzicht auf Fleischspeisen,
der nach wie vor sinnvoll und angemessen ist, spürbare Einschränkung
im Konsum, besonders bei Genussmitteln, Dienste und Hilfeleistungen
für den Nächsten. Das durch das Freitagsopfer Ersparte sollte
mit Menschen in Not brüderlich geteilt werden. Auch eine
andere spürbare Einschränkung im Konsumverhalten ist denkbar.
Das Zeugnis eines gemeinsamen Freitagsopfers hat zudem seinen
besonderen Wert. Dem Sinn des Freitagsopfers entsprechen auch:
Gebet und andere Frömmigkeitsübungen, eine wirkliche Einschränkung
und der Dienst am Nächsten.
4. Bußgottesdienst
Bußgottesdienste
sollen im Leben jeder Gemeinde einen festen Platz haben. Im
Advent und in der österlichen Bußzeit sollen sie der entfernteren
Vorbereitung auf die kommenden Hochfeste dienen. Bußgottesdienste
haben so einen eigenständigen Charakter. Sie sind aber kein
Ersatz für das Bußsakrament.
5. Bußsakrament
Das Bußsakrament
ist das vom Herrn gestiftete Sakrament der Versöhnung. Bei
allen schweren Sünden ist sein Empfang unerlässlich. Unter
schwerer Sünde versteht die Kirche, dass sich der Christ in
wichtiger Sache bewusst und frei gegen Gottes Willen und Ordnung
entscheidet, wie sie in der Kirche verkündet werden; denn
durch solches Tun wendet er sich von Gott und der Gemeinschaft
der Kirche ab.
Wer
sich in schwerer Sünde von Gott abgewandt hat, muss umkehren
und sich durch den Empfang des Bußsakramentes versöhnen lassen,
ehe er zum Tisch des Herrn hinzutritt. - Auch denen, die sich
keiner schweren Sünde bewusst sind, empfiehlt die Kirche,
in Zeitabständen, in denen das eigene Leben noch überschaubar
ist, das Bußsakrament zu empfangen.
Weisungen zur Sonntagsfeier und Osterkommunion
Ein katholischer
Christ ist verpflichtet, an jedem Sonntag und gebotenen Feiertag
die hl. Messe mitzufeiern. An Sonn- und Feiertagen ohne schwerwiegenden
Grund die Eucharistiefeier zu versäumen, ist eine ernsthafte
Verfehlung vor Gott und der Kirche.
An
Ostern feiert die Kirche in der Freude des neuen Lebens gemeinsam
das große Fest der Erlösung: Tod und Auferstehung des Herrn.
Darum soll jeder Christ wenigstens einmal im Jahr, und zwar
in der österlichen Zeit (Aschermittwoch bis Pfingstsonntag)
in voller Weise an der Eucharistiefeier teilnehmen, indem
er auch zum Tisch des Herrn geht.
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